Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Präambel
(1) Birgit Albersdörfer (nachfolgend „Vermieter“) betreibt unter der Domain www.grosswiesenhof.de eine Plattform, über die Kunden (nachfolgend „Mieter“) die Möglichkeit haben, die Räume der Kursscheune „GrossWiesenHof“ für bestimmte Zeiten zu mieten.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von mir nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wie auch gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Mieters. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen kann der Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter ist der schriftlich geschlossene Mietvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Mietgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Vermieters vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
§ 3 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungszweck
(1) Der Vermieter ist Eigentümer des nachfolgend bezeichneten Grundbesitzes:
Großwiesenhof 1, 92348 Berg.
Das Grundstück ist bebaut mit einer 200 Jahre alten Scheune (nachfolgend „Kursscheune“), die vom Vermieter renoviert worden ist.
(2) Der Vermieter vermietet an den Mieter im Objekt folgende Flächen („Mietflächen“), im Folgenden auch „Mietgegenstand“ bezeichnet, zum Zwecke der Abhaltung von Kursen („Mietzweck“) für die in § 4 vereinbarte Mietdauer:
(3) Jede Änderung des Mietzwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 4 Mietbeginn und Mietdauer
(1) Das Mietverhältnis beginnt am Tag des vom Mieter durchzuführenden Kurses und endet mit dem Ende des Kurses.
(2) Bei Übergabe vorhandene geringfügige Mängel, die den Kurs des Mieters nicht erheblich beeinträchtigten und auch ohne erhebliche Beeinträchtigung des Kurses des Mieters behoben werden können, verzögern die Übergabe nicht. Sie sind jedoch dann unverzüglich vom Vermieter zu beheben.
§ 5 Miete
(1) Es geltend die in Anzeigen und/oder Internetseiten von mir angegebenen, jeweils aktuellen Mietpreise. Alle Preisangaben sind in Euro und inklusive Umsatzsteuer.
(2) Die Größe des Mietgegenstandes ist dem Mieter bekannt.
(3) Die Miete ist zum vereinbarten Mietbeginn im Voraus ohne Abzug fällig und auf das nachfolgende Konto des Vermieters zu entrichten:
(3) Für den Fall, dass der Mieter bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der MIeter Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% — Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mieters oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
§ 6 Gebrauch der Mietsache; Haftung des Mieters
(1) Der Mietgegenstand ist vom Mieter pfleglich zu behandeln.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, eine Hausordnung zu erlassen und deren Inhalt nach billigem Ermessen zu bestimmen. Er ist insbesondere im Rahmen der Hausordnung berechtigt, das Rauchen in den Mieträumen zu untersagen.
(3) Der Mieter darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters mit Stoffen umgehen, die geeignet sind, die Gesundheit oder die Umwelt zu gefährden (z.B. Stoffe, die giftig, gesundheitsschädlich, brandfördernd, entzündlich, explosionsgefährlich, reizend, ätzend, krebserregend oder wassergefährlich sind). Der Mieter hat alle Schäden zu ersetzen, die durch eine ihm zuzurechnende Verwendung gefährlicher Stoffe verursacht werden.
(3) Für jede Beschädigung innerhalb des Mietgegenstandes ist der Mieter verantwortlich, auch wenn die Beschädigung von seinen Angehörigen, Angestellten, Mitarbeitern und Besuchern verursacht worden ist.
(4) Etwaige Beschädigungen oder Verunreinigungen an Grundstück und Gebäude außerhalb des Mietgegenstandes, die von dem Mieter, seinen Angehörigen, Angestellten, Mitarbeitern oder Besuchern verursacht und zu vertreten sind, sind vom Mieter unaufgefordert unverzüglich zu beseitigen.
§ 7 Kündigung
(1) Der Mieter ist zur Stornierung der gebuchten Räume berechtigt. Ich verlange in diesem Fall eine angemessene Entschädigung. Ich pauschaliere meinen Entschädigungsanspruch wie folgt:
a) Stornierung innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises,
b) Stornierung innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises,
c) Stornierung innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises,
wenn der Mieter nicht ausdrücklich nachweist, dass mir ein Schaden überhaupt nicht entstanen oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.
(3) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Pflichten des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand vollständig geräumt und gereinigt zurückzugeben.
§ 9 Ablauf der Mietzeit
Nutzt der Mieter die gemieteten Räume über die vereinbarte Mietzeit hinaus, ist der Mieter verpflichtet, für diese Zeit einen Zuschlag an den Vermieter zu zahlen, der vom Vermieter im Verhältnis zur vereinbarten Mietzeit berechnet wird.
§ 10 Datenschutz
(1) Zu den Qualitätsansprüchen des Vermieters gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Mieter (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus der Nutzung der verfügbaren Inhalte ergebenden personenbezogenen Daten werden vom Vermieter daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der Vermieter wird die personenbezogenen Daten des Mieters vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben.
(2) Hierüber hinaus verwendet der Vermieter die personenbezogenen Daten des Mieters nur, soweit der Mieter hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Mieter erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
(3) Im Übrigen verweise ich auf meine Datenschutzerklärung hier (verlinken zur Datenschutzerklärung).
§ 11 Haftung des Vermieters
(1) Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters wegen anfänglicher Sachmängel des Mietgegenstandes wird ausgeschlossen.
(2) Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Vermieter bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.
(5) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung von Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Vermieter weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität etc.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
(2) Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Auch eine Aufhebung dieses Vertrages oder eine Änderung dieser Textformklausel bedürfen der Textform. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Erfüllungsort ist der Sitz Vermieters, sofern der Mieter Unternehmer ist.
(5) Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Unternehmer ist.
(6) Ich weise den Mieter darauf hin, dass er neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Meine E‑Mail-Adresse lautet: birgit@grosswiesenhof.de. Ich weise nach § 36 VSBG darauf hin, dass ich nicht verpflichtet bin, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Vereinbarungsergänzungen notwendig werden. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Juli 2020